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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der QUIRIS Healthcare GmbH & Co. KG

Stand: Februar 2023

§1 Geltungsbereich der AGB

  1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, natürlichen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller“).
  2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit dem Besteller über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen oder sonstigen Angebote an den Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  3. Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§2 Angebot, Vertragsabschluss, Nachweise und Wiederverkauf

  1. Unsere Angebote sind bezüglich Preises, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme kann entweder durch Auslieferung der Ware an den Besteller oder schriftlich oder per E-Mail (z. B. durch Auftragsbestätigung) erklärt werden.
  3. Der Besteller sichert zu, dass er die gesetzliche oder behördliche Berechtigung zum Bezug unserer Produkte besitzt.
  4. Auf unser Verlangen und vor erstmaligen Geschäftsabschluss hat der Besteller auf eigene Kosten eine Kopie der gültigen Nachweise der Berechtigung zum Bezug unserer Produkte vorzulegen. Jede Veränderung hinsichtlich des Inhalts der erteilten Erlaubnisse ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  5. Unsere Produkte dürfen nur in der unveränderten Originalpackung und nicht in Teilmengen angeboten, verkauft oder abgegeben werden. Hiervon unberührt bleiben die Möglichkeiten nach § 31 Apothekenbetriebsordnung. Der unmittelbare oder mittelbare Weiterverkauf an einen Großhandel durch Apotheken oder an das Ausland einschließlich einer Freizone des Kontrolltyps I oder eines Freilagers oder der Freihafengebiete wird, soweit gesetzlich zulässig, untersagt.

§3 Preise, Versand, Zahlungen, Bearbeitungsgebühr

  1. Es gelten die dem Informationsdienstleister für den Pharmamarkt (IFA) gemeldeten und am Tag der Bestellung gültigen Preise, sofern nichts anderes vereinbart ist. Unsere Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro, netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Der Versand erfolgt durch den von uns beauftragten Logistiker innerhalb Deutschlands ab einem Auftragswert abzgl. Rabatten von 150,00 EUR frei Haus. Bei Exportlieferungen fallen zusätzlich länderspezifische Transportkosten zzgl. Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben an.
  3. Bei einem Auftragswert abzgl. Rabatten von unter 150,00 EUR je Bestellung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 EUR fällig.
  4. Die Art des Versandes und der Verpackung untersteht unserem pflichtgemäßen Ermessen.
  5. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.
  6. Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB bleibt unberührt.
  7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  8. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der Forderungen durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§4 Lieferzeit und Lieferungen, Höhere Gewalt

  1. Telefonische Aufträge nehmen wir von montags bis donnerstags jeweils in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr entgegen. Im Regelfall werden die Auftragseingänge innerhalb von drei Arbeitstagen zum Versand in Deutschland gebracht. Für Lieferungen ins europäische Ausland werden die Auftragseingänge im Regelfall innerhalb von sieben Arbeitstagen zum Versand gebracht.
  2. Es gelten die aktuellen Incoterms 2020.
  3. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Soweit Lieferfristen und Liefertermine ausnahmsweise als verbindlich vereinbart wurden, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Logistiker oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  4. Sind Forderungen gegen den Besteller zur Zahlung fällig, sind wir bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Rechnungen (einschließlich Verzugszinsen) zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
  5. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Produktbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
  6. Wir sind zur Teillieferungen berechtigt, wenn

    - die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

    - die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

    - dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit.

  7. Teillieferungen auf Wunsch des Bestellers erfolgen nur, sofern wir diesen zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Die durch die Teillieferung etwaig entstehenden Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. Sofern auf Wunsch des Bestellers eine Umverfügung der bestellten Ware erfolgt, hat dieser die hierdurch verursachten Kosten zu tragen.
  8. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser AGB beschränkt.

§5 Gewährleistung, Sachmängel

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
  2. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Dem Besteller stehen Gewährleistungsrechte für offensichtliche Fehler nur zu, sofern die Mängel innerhalb von fünf Tagen nach Warenerhalt gerügt werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Besteller nur Anspruch auf Ersatzlieferung von einwandfreier Ware. Sie berechtigt den Besteller nicht zur Minderung oder Zurückhaltung des Kaufpreises.
    Transportschäden können von uns nur bearbeitet werden, wenn sie unverzüglich dem Transporteur und uns schriftlich mitgeteilt worden sind. Innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung sind Schadensmeldung, Tatbestandsaufnahme, Frachtbrief mit Schadensbestätigung durch den Transporteur und Abtretungserklärung bei uns einzureichen. Aus der Abtretungserklärung muss hervorgehen, dass der Schaden vom Besteller nicht anderweitig geltend gemacht wird. Bei der Anlieferung sind fehlende Packstücke sofort auf dem Frachtbrief vom Transporteur zu bestätigen und uns telefonisch und schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln der gelieferten Ware sind wir, innerhalb angemessener Frist, nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
  4. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Besteller unter den in § 6 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.

§6 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich nachfolgender Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

    a)  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  5. Soweit wir Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgt dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

§7 Verjährung

  1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
  2. Vorstehende Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Bestellers gem. dieser AGB sowie nach dem Arzneimittelgesetz und dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§8 Retouren

  1. Ordnungsgemäß gelieferte Ware wird weder zurückgenommen noch umgetauscht. In Ausnahmefällen ist vor Rücksendung unsere schriftliche Zustimmung erforderlich. Die Abwicklung von Retouren erfolgt gemäß der jeweils gültigen Retourenregelung (Download unter www.quiris.de/service/retourenregelung).

§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Besteller vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Besteller. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Besteller schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
  2. Der Besteller muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Besteller sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Der Besteller bewahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns auf.
  4. Der Besteller darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Bestellers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Bestellers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

    Der Besteller darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt

    Sofern sich der Besteller jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, können wir vom Besteller verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.
     
  5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Besteller und wir uns bereits jetzt einig, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an.

Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Besteller für uns verwahren.

  1. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Besteller.
  2.  Wenn der Besteller dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

§10 Datenschutz und Datenspeicherung

Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung:

https://www.quiris.de/service/datenschutz

§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Wirksamkeit,

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz in 33334 Gütersloh.
  2. Für alle unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist unser Sitz in 33334 Gütersloh ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an jedem sonst zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Die zwischen uns und dem Besteller geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen).
  4. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

QUIRIS Healthcare GmbH & Co. KG
Isselhorster Str. 260
33334 Gütersloh
https://www.quiris.de/

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Telefon: 05241-403 430
Telefax: 05241-403 4322
E-Mail: vertrieb(at)quiris(dot)de

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