Barrierefreiheitserklärung
Die QUIRIS Healthcare GmbH & Co. KG setzt sich dafür ein, ihre Website https://www.quiris.de/ sowie weitere eigenständige Internetauftritte unterhalb dieser Domain (Subdomains) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in der jeweils geltenden Fassung, das die Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) in deutsches Recht umsetzt.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website https://www.quiris.de/ und ihre Subdomains sowie die dort angebotenen digitalen Dienstleistungen für Verbraucher gemäß § 1 Abs. 2 BFSG.
2. Beschreibung der digitalen Dienstleistungen
Die QUIRIS Healthcare GmbH & Co. KG stellt über ihre Website folgende digitale Dienstleistungen bereit, die unter die Anforderungen des BFSG fallen können:
- Produktinformationen
Übersicht sämtlicher angebotenen Gesundheitsprodukte (z. B. ELASTEN®, CH‑Alpha®, Telcor®, FOKUS IQ®) mit detaillierter Beschreibung von Wirkstoffen, Anwendungsgebieten und Produktvorteilen.
- Produktdetailseiten
Zugriff auf einzelne Produktseiten mit Informationen zu Inhaltsstoffen, Wirkweisen, Darreichungsformen sowie gezielte Einstiegspunkte für spezifische Gesundheitskategorien.
- Aktuelles & Nachrichten
Zugriff auf Unternehmensnews, wie Beiträge zu Forschung, Veranstaltungen oder Produktneuheiten (z. B. KI-Vortrag, Stipendienförderung, BSFZ-Siegel).
- Kontaktmöglichkeiten
Nutzung des Kontaktformulars zur direkten Anfrage von Informationen, Rückrufen oder fachlicher Beratung.
Abruf von Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) im Footer und auf Impressumseiten.
- Newsletter-Anmeldung
Online-Anmeldung für Newsletter („Gesunde News“) zur regelmäßigen Information über Produkte, Forschung und Aktionen.
Wir verbessern diese Angebote fortlaufend im Hinblick auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit (§ 3 BFSG).
3. Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist teilweise barrierefrei im Sinne der Anforderungen des § 3 BFSG. Eine vollständige Umsetzung ist in Arbeit. Identifizierte Einschränkungen sind im Folgenden dokumentiert.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen sind derzeit noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei. Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Derzeit bestehen unter anderem folgende Barrieren:
- Unvollständige Alternativtexte für Bilder
Derzeit sind nicht alle Bilder mit einem sinnvollen, inhaltlich passenden Alternativtext versehen.
- Fehlende oder unzureichende Seitentitel
Einige Seiten enthalten keinen eindeutigen und beschreibenden Titel im <title>-Tag.
- Dekorative Bilder nicht korrekt ausgezeichnet
Nicht alle rein dekorativen Bilder sind korrekt als solche ausgezeichnet (z. B. mit leerem alt-Attribut).
- Unzureichender Kontrast bei Texten über Bildern
Texte, die über Bildern oder Farbverläufen platziert sind, weisen teilweise nicht den erforderlichen Farbkontrast zur besseren Lesbarkeit auf.
- Formularfelder ohne aussagekräftige Labels
Einige Formularfelder verfügen derzeit nicht über korrekt programmierte, sicht-oder maschinenlesbare Labels.
- Allgemein unzureichender Farbkontrast
In einigen Bereichen der Website ist der Kontrast zwischen Textfarbe und Hintergrund nicht ausreichend, um eine gute Lesbarkeit für alle Nutzergruppen sicherzustellen.
- Fehlende ARIA-Attribute bei Bedienelementen
Einzelne interaktive Elemente sind nicht mit ausreichenden ARIA-Attributen (z. B. aria-labelledby oder aria-label) versehen.
- Fehlende Alternativtexte bei Bild-Links
Bilder, die Teil eines Links sind, verfügen teilweise nicht über beschreibende Alternativtexte.
- Kein visuelles Feedback bei Fokus oder Auswahl
Einige interaktive Elemente (z. B. Buttons oder Navigationselemente) zeigen derzeit kein oder nur unzureichendes visuelles Feedback bei Fokus oder Auswahl.
5. Geplante Maßnahmen
Für die nahe Zukunft wurden bereits kommuniziert, dass Kontrastverhältnisse gezielt optimiert, Fehler der HTML-Struktur ausgebessert und Formularsteuerelemente besser hervorgehoben werden.
Weiter wird priorisiert, dass interaktive Elemente besser visuell hervorgehoben werden.
Alle weiteren Mängel sollen schrittweise behoben werden.
Eine Durchführung interner Schulungen zur barrierefreien Gestaltung soll außerdem ebenfalls angestoßen werden.
6. Überprüfung der Barrierefreiheit
Die Überprüfung erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung durch die necom Werbeagentur GmbH mithilfe von Prüfwerkzeuge der Firma:
Silktide Ltd.
17 Brunel Parkway, Derby DE24 8HR, Vereinigtes Königreich
Es wurden 50 exemplarische Webseiten und 15 PDF-Dokumente analysiert – u. a. in Bezug auf:
- Lesbarkeit durch assistive Technologien (Screenreader)
- Tastaturbedienung und Fokussteuerung
- Farbkontraste und Skalierbarkeit
- Struktur und semantische Lesbarkeit von Inhalten
7. Marktüberwachungsbehörde nach BFSG
Für digitale Dienstleistungen im Sinne des BFSG ist die folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Telefon: 030 18 527-0
Website: https://www.bmas.de
Feedback und Kontakt
Sollten Sie Barrieren melden oder Informationen anfordern, die nicht barrierefrei zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte unter: https://www.quiris.de/service/allgemein
Die Verantwortung für die Barrierefreiheit dieser Website liegt bei der QUIRIS Healthcare GmbH & Co. KG.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und zuletzt am 26.06.2025 aktualisiert.
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